Reglement

Die Schweizerische Lebensrettungs-Gesellschaft SLRG – Sektion Hallwilersee (SLRG Hallwilersee) sorgt für die optimalen Rahmenbedingungen zur Gewährung der Sicherheit auf und im Wasser. Auf der Strecke sind zahlreiche Rettungsschwimmer und Rettungsboote sowie Rettungsbretter, welche die Teilnehmerfelder begleiten bzw. beobachten.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jede teilnehmende Person (inkl. Begleitpersonen von Jugendlichen) über eine ausreichende Fitness zur Bewältigung der Strecke verfügen muss.

Haftung / Versicherung

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung. Versicherung ist Sache der Teilnehmer.

Durchführung

Bei zweifelhaften Bedingungen (z.B. Gewitter, starke Winde, Wellengang, Wassertemperatur) entscheidet die SLRG über die Durchführung. Es gibt kein Verschiebedatum. Der Organisator behält sich das Recht vor, bei ungünstigen Wetterentwicklungen den Start auch kurzfristig abzusagen.

Teilnahmeregeln

Die SLRG Halwilersee behält sich vor, Schwimmerinnen und Schwimmer aus dem bzw. vom Wasser zu nehmen, wenn deren Sicherheit nicht mehr garantiert werden kann (z.B. starke Ermüdung, zu langsam). Den Anweisungen der SLRG ist Folge zu leisten.

Es gelten weiter folgende Regeln, deren Zuwiderhandlung zum Auschluss vom Hallwilerseeschwimmen führen können:

  1. Alle Teilnehmenden müssen ans Überquerungs-Briefing vor dem Start.
  2. Zur eigenen Sicherheit muss sich jede/r Schwimmer/in, ob erfolgreich oder nicht, beim Zieleinlauf melden, damit die Überquerung registriert werden kann.
  3. Schwimmer in Not klatschen mit gestrecktem Arm deutlich aufs Wasser.
  4. Schwimmer/innen können 45 Längen im 50m-Becken am Stück schwimmen.
  5. Es sind keine Schwimmhilfen erlaubt (z.B. Flossen, Bälle, Luftmatratzen etc.).
  6. Schwimmsäcke und Schwimmbojen sind erlaubt.
  7. Die abgegebenen Schwimmkappen müssen vom Start bis nach dem Zieleinlauf sichtbar auf dem Kopf getragen werden.
  8. Neoprenanzug ist erlaubt, jedoch werden Schwimmerinnen und Schwimmer mit Neopren nicht gewertet.
  9. Auf andere Teilnehmer ist Rücksicht zu nehmen.
  10. Das Überqueren des Sees unmittelbar vor dem Start ist verboten und führt zum Ausschluss des Hallwilerseeschwimmens.
Jugendliche

Jugendliche Schwimmer ab 12 bis 15 Jahren dürfen nur in Begleitung einer erwachsenen Person (mind. 18 Jahre) starten.
Pro Erwachsene Begleitperson darf maximal eine Person von 12 – 15 Jahren betreut werden.
Die Begleitperson ist vom Start bis ans Ziel für die/den Jugendliche/n verantwortlich. Dies betrifft vor allem die eigentliche Schwimmstrecke. Diese Regelung gilt auch für aktive jugendliche Mitglieder von Schwimmvereinen.

Datenschutz

Hinweis laut Datenschutzgesetz: Die erfassten Daten werden für diesen Anlass maschinell gespeichert und ausschliesslich für das Hallwilerseeschwimmen (in diesem und in Folgejahren) verwendet.

Akzeptanz

Mit dem Bezahlen des Startgeldes erklärt sich der / die Teilnehmende mit den Bestimmungen in diesem Reglement einverstanden.

Startgeld

Das bei der Online-Anmeldung bezahlte Startgeld wird nicht zurückerstattet.

Zeitmessung / Kontrolle

Bei Start und Ziel werden alle Schwimmenden mittels Transponder registriert. Dieser muss nach dem Zieleinlauf wieder abgegeben werden. Bei einem Verlust werden CHF 80.- verrechnet.